Brokerage im OnlineBanking

Schnell und einfach an der Börse handeln

Mit dem Wertpapierdepot von Ihrer Volksbank Mittlerer Neckar eG können Sie das Online-Brokerage nutzen. Damit verwalten Sie Ihr Depot einfach und bequem im OnlineBanking oder in der VR Banking App. So haben Sie die Welt der Aktien, ETFs & Co. in der Hosentasche immer dabei. Kaufen und verkaufen Sie Wertpapiere oder verwalten Sie Ihre Sparpläne, wo immer Sie möchten.

Das Brokerage im Überblick

Alles in einer Hand

Mit unserem Brokerage erhalten Sie schnell und komfortabel einen Überblick über das aktuelle Marktgeschehen: Profitieren Sie von der umfangreichen Auswahl weltweiter Handelsplätze, zahlreichen Möglichkeiten zur Individualisierung und vielen weiteren Funktionen. Unser Brokerage können Sie komfortabel direkt in Ihrem OnlineBanking und in der VR Banking App nutzen. So können Sie jederzeit und von überall auf das aktuelle Marktgeschehen reagieren.

Quelle: DZ BANK (Stand: November 2023)

Ihre Vorteile

Umfangreiches Informations- und Orderangebot

  • Wertpapiere an nationalen und internationalen Börsen handeln
  • Überblick über Ihren Depotbestand sowie den Stand Ihrer Auftragsausführungen im Orderbuch
  • Beobachtung der Börsenmärkte über eine individuelle Watchlist
  • Vielfach ausgezeichnetes Research der DZ BANK
  • Marktdaten und Kurse in Echtzeit
  • Steuerung Ihrer Geldanlage über die Notiz- und Kursalarm-Funktion
  • Wertpapierporträts für Ihre Anlage-Entscheidung

Wertpapierdepot eröffnen

Das Wertpapierdepot in Ihrem OnlineBanking

Mit unserem Wertpapierdepot behalten Sie nicht nur den Überblick, sondern handeln Ihre Anlagen auch bequem an Börsen in der ganzen Welt. Eröffnen Sie jetzt Ihr Depot einfach online und entdecken Sie unser Brokerage-Angebot.

Häufige Fragen zum Brokerage

An welchen Börsenplätzen kann ich mit dem Brokerage im OnlineBanking Wertpapiere kaufen?

Mit unserem Brokerage haben Sie die Möglichkeit, Ihre Wertpapiere an allen nationalen und den wichtigsten internationalen Börsen zu handeln.

Wie kann ich Mobile-Brokerage nutzen?

Mobile-Brokerage ist als Service komfortabel in die VR Banking App für iOS- und Android-Betriebssysteme integriert. Damit steht Ihnen der Service automatisch zur Verfügung.

Verkauf und Kauf aus steuerlichen Gründen: Strafrechtlichen Ärger vermeiden!

Der von den Finanzämtern durchaus akzeptierte Verkauf und Kauf von Wertpapieren „an sich selbst“ kann eine strafbare Marktmanipulation darstellen!

Verkauf und Kauf aus steuerlichen Gründen
Verkaufen Kunden Wertpapiere an sich selbst oder - nach vorheriger Absprache - an nahestehende Personen, verweisen sie häufig auf steuerliche Gründe. Durch solche Geschäfte werden Verluste mit Gewinnen verrechnet. Zwei der häufigsten verbotenen Geschäfte im Börsenhandel sind die sogenannten „mit sich selbst Geschäfte“ („Wash-Trades“) und „abgesprochene Geschäfte mit anderen Personen“, z.B. mit Ehepartnern, Kindern, Eltern oder Freunden („Pre-Arranged Trades“). Diese sind grundsätzlich verboten!

Mit sich selbst Geschäft (Wash-Trade):
- Bei einem „mit sich selbst Geschäft“ („Wash-Trade“) handeln Personen mit demselben Wertpapier mit sich selber. In diesem Fall werden typischerweise fast gleichzeitig eine Order und eine gegenläufige Order (Verkauf und Kauf) für dasselbe Wertpapier in das Online-Brokerage System eingegeben; entweder über das Depot bei einer Bank oder über zwei Depots bei unterschiedlichen Banken.

Abgesprochenes Geschäft (Pre-Arranged Trade):
- Bei einem „abgesprochenen Geschäft“ („Pre-Arranged Trade“) sprechen sich zwei oder mehrere Personen beim Verkaufs- und Kaufauftrag mit im Wesentlichen gleichen Stückzahlen und Preisen vorher ab. Typischerweise erfolgt der Verkauf und Kauf fast gleichzeitig. Als abgesprochen gelten auch Geschäfte, die mittels Depot-Vollmacht z. B. über das Depot vom Ehepartner, Kindern, Eltern oder Freunden abgewickelt werden.

Sowohl die oben beschriebenen „mit sich selbst Geschäfte“ („Wash-Trade“) als auch „abgesprochene Geschäfte“ („Pre-Arranged Trade“) sind grundsätzlich verboten und können strafrechtlich verfolgt werden.

Wie mache ich es richtig:
- Achten Sie bitte immer darauf, dass die zuerst eingegebene Order bereits zur Ausführung gekommen ist, bevor Sie die zweite Order zum selben Wertpapier in das System eingeben!
- Sie können die Orders beispielsweise auch an zwei unterschiedlichen Börsenplätzen platzieren. Bitte prüfen Sie hierbei vorher die Handelbarkeit und Liquidität des entsprechenden Wertpapiers an der jeweils ausgewählten Börse.

Verbotene Marktmanipulation ist ein Straftatbestand und kein Kavaliersdelikt!
Die EU-Marktmissbrauchsverordnung (MAR) regelt in Art. 12 und Art. 15 das Verbot der Marktmanipulation. Auch die Bedingungen für Geschäfte an den einzelnen Börsenplätzen enthalten Verbote hinsichtlich unzulässiger Orders.

Verstöße können für die betroffenen Personen strafrechtliche Konsequenzen haben. Das Gesetz sieht in diesen Fällen empfindliche Geldbußen von bis zu 5 Millionen Euro und sogar Freiheitsstrafen von bis zu 4 Jahren vor. Auch der Versuch einer Marktmanipulation ist strafbar.

(Stand: 12.11.2020)