Schalten Sie Ihre Konten schnell und unkompliziert für das OnlineBanking inklusive elektronischem Postfach und der Freigabe-App VR SecureGo plus frei.

 

 

Fragen und Antworten

Was benötige ich für die Freischaltung des OnlineBanking?

Für die Freischaltung eines Onlinezugangs über die Homepage benötigen Sie

  • ein Girokonto bei der Volksbank Mittlerer Neckar eG
  • eine girocard zu einem Ihrer Konten
  • ein Smartphone oder Tablet für die Freigabe-App VR SecureGo plus
Wie schalte ich mich für das OnlineBanking frei?

1.  Erfassen Sie Ihre persönlichen Daten, die IBAN Ihres Girokontos sowie die Kartennummer Ihrer girocard.

2.  Legen Sie Ihre persönlichen Zugangsdaten (Alias und PIN) für Ihren Onlinezugang fest.

3.  Die angezeigten Vertragsunterlagen werden Ihnen zusätzlich per E-Mail zur Verfügung gestellt. Sämtliche Mitteilungen zu Ihren Bankgeschäften, Vertragsunterlagen sowie Ihre Kontoauszüge finden Sie nach Vertragsabschluss in Ihrem elektronischen Postfach.

4.  Nach wenigen Tagen erhalten Sie Ihren Aktivierungscode zur Freischaltung der VR SecureGo plus App per Post.

5.  Nach erfolgreicher Aktivierung der Freigabe-App VR SecureGo plus können Sie Ihren Onlinzugang unter Verwendung der von Ihnen vergebenen Zugangsdaten sofort nutzen.

Welche IBAN soll ich angeben, wenn ich Einzel- und Gemeinschaftskonten besitze?

Bei Angabe der IBAN Ihres Gemeinschaftsgirokontos wird der Onlinezugang sowohl für Ihre Gemeinschaftskonten als auch für Ihre Einzelkonten angelegt.

Bei Angabe der IBAN Ihres Einzelgirokontos wird der Onlinezugang ausschließlich für Ihre Einzelkonten angelegt, selbst wenn Sie weitere Gemeinschaftskonten besitzen.

Tipp: Verwenden Sie bei der Identifizierung grundsätzlich die IBAN Ihres Gemeinschaftsgirokontos, um sämtliche Einzel- und Gemeinschaftskonten für das OnlineBanking freizuschalten.

Welche Kartennummer soll ich angeben, wenn ich mehrere girocards besitze?

Wenn Sie mehrere girocards besitzen, können Sie sich mit jeder Ihrer girocards legitimieren. Die Karte darf nur nicht gesperrt sein.

Können sich Minderjährige für das OnlineBanking freischalten?

Über die Homepage können ausschließlich volljährige Kunden einen Onlinezugang anlegen. Bei Minderjährigen ist grundsätzlich die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter erforderlich. Bitte wenden Sie sich an Ihre/n Berater/in.

Kann ich einen Onlinezugang als Bevollmächtigter oder gesetzlicher Vertreter anlegen?

Über die Homepage können sich ausschließlich Kontoinhaber und Mitkontoinhaber (bei Gemeinschaftskonten) für das OnlineBanking freischalten. Bevollmächtigte und gesetzliche Vertreter können daher über die Homepage keinen Onlinezugang anlegen.

Wenn Sie einen Onlinezugang für Konten eines Vollmachtgebers oder eines minderjährigen Kindes beantragen möchten, wenden Sie sich bitte an Ihre/n Berater/in.