Pflichtinformationen

Hier finden Sie folgende Angaben:

 

  • Erklärung gemäß Artikel 5 der Verordnung (EU) 2017/1129 (EU-ProspektVO)
  • Informationen nach § 15 der Versicherungsvermittlerverordnung
  • Informationen zur EU-Offenlegungsverordnung
  • Informationen zu Liquiditätsmanagementtools nach dem Kapitalanlagegesetzbuch
  • Information über die mögliche Veröffentlichung eines Nachtrags zu einem Wertpapierprospekt

Die Anbieterkennzeichnung nach §§ 5, 6 DDG finden Sie in unserem Impressum.

Wertpapiere

Erklärung gemäß Artikel 5 der Verordnung (EU) 2017/1129 (EU-ProspektVO).

Der Volksbank Mittlerer Neckar eG liegen für sämtliche von ihr gemäß Artikel 5 Absatz 1 Unterabsatz 2 EU-ProspektVO angebotenen Wertpapiere die erforderlichen Zustimmungen zur Prospektverwendung vor. Die Prospekte werden gemäß den Bedingungen verwendet, an die die Zustimmungen gebunden sind.

Versicherungen

Informationen nach § 15 der Versicherungsvermittlerverordnung

Volksbank Mittlerer Neckar eG
Fabrikstr. 5
73728 Esslingen am Neckar

Tel.: 0711 3909-0
Fax: 0711 3909-9000
E-Mail: info@v-mn.de

Vertreten durch den Vorstand:
Markus Schaaf (Sprecher), Eberhard Gras, Thomas Krießler, Martin Winkler

Die Volksbank Mittlerer Neckar eG ist als Versicherungsvertreter nach § 34d Abs. 1 der Gewerbeordnung tätig.

Erlaubnisbehörde Versicherungsvermittlung:

Industrie- und Handelskammer (IHK) Region Stuttgart
Jägerstr. 30, 70174 Stuttgart
Vermittler-Nummer: D-TQC2-P840N-06
https://www.stuttgart.ihk24.de

Angaben zum Versicherungsvermittler-Register:

DIHK | Deutsche Industrie- und Handelskammer
Breite Straße 29
10178 Berlin
Telefon 0180 600585-0
(0,20 Euro pro Anruf)
www.vermittlerregister.info

Die Bank ist ungebundener Vermittler und in dieser Funktion für folgende Unternehmen tätig:

Allianz Deutschland AG, Alte Leipziger Holding AG (Hallesche, Rechtsschutz Union),
Aon Credit Inernational Insurance Broker GmbH, AXA Konzern AG, Cardif
Versicherungen, Coface Kreditversicherung AG, Direkte Leben Versicherung AG, DKV
Deutsche Krankenversicherung AG, Ergo Versicherung AG, Generali Versicherung AG,
HDI Gerling, OCC - Oldie Car Cover, R+V Versicherung AG, SDK-Unternehmensgruppe,
Stuttgarter Lebensversicherung a.G., Swiss Life AG, Volkswohl Bund Versicherungen,
Württembergische Lebensversicherung AG, Zurich Gruppe Deutschland

Die Volksbank Mittlerer Neckar eG bietet im Zuge der Vermittlung eine Beratung gemäß den gesetzlichen Vorgaben an und erhält für die erfolgreiche Vermittlung eines Versicherungsvertrages eine Provision von den Versicherungsgesellschaften. Die Provision ist in der von Ihnen an die Versicherungsgesellschaft zu zahlenen Versicherungsprämie enthalten, weitere Vergütungen in Form einer Bonifikation, Zuschüssen oder geldwerten Sachleistungen sind möglich und ebenfalls mit der Versicherungsprämie abgegolten.

 

Anschrift Schlichtungsstellen:

Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 08 06 32
10006 Berlin
https://www.versicherungsombudsmann.de

Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung
Postfach 06 02 22
10052 Berlin
https://www.pkv-ombudsmann.de


Die Volksbank Mittlerer Neckar eG besitzt keine Beteiligungen von über 10% an den Stimmrechten oder am Kapital eines Versicherungsunternehmens.
Die Versicherungsunternehmen besitzen keine Beteiligungen von über 10% an den Stimmrechten oder am Kapital der Volksbank Mittlerer Neckar eG.

EU-Offenlegungsverordnung

Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor

In den folgenden PDF-Dokumenten finden Sie detaillierte Informationen zum Umgang der Volksbank Mittlerer Neckar eG mit Nachhaltigkeitsrisiken und den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren für Finanzprodukte gemäß EU-Offenlegungsverordnung.

Keine Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen der Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren

Liquiditätsmanagementtools nach dem Kapitalanlagegesetzbuch

Weiterführende Informationen

In dem folgenden PDF-Dokument finden Sie detaillierte Informationen zu den Liquiditätsmanagementtools nach dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) anlässlich ihrer gesetzlichen Einführung.

Information über die mögliche Veröffentlichung eines Nachtrags zu einem Wertpapierprospekt

Kundeninformation nach Artikel 23 Absatz 3 Unterabsatz 1 EU-ProspektVO

In dem folgenden PDF-Dokument finden Sie eine detaillierte Information über die mögliche Veröffentlichung eines Nachtrags zu einem Wertpapierprospekt und dem damit unter Umständen verbundenen Widerrufsrecht.