- Arbeitgeberzuschuss ist in der Regel kostenneutral
- Steigerung der Mitarbeiter-Bindung
- Sie werden für Bewerber attraktiver
Betriebliche Altersversorgung
Gesetzlichen Arbeitgeberzuschuss bis 31.12.2021 umsetzen.
Alle Unternehmen müssen handeln: Arbeitgeberzuschuss zur Entgeltumwandlung in die betriebliche Altersversorgung (bAV) einzahlen!
Bei einer Entgeltumwandlung in der betrieblichen Altersversorgung sparen Arbeitnehmer und Arbeitgeber in der Regel Sozialabgaben. Als Arbeitgeber sind Sie gesetzlich verpflichtet, diese Ersparnis an Ihre Mitarbeiter weiterzugeben!
Das gilt ab 2022 auch für bestehende Verträge. Zur Vereinfachung können Sie pauschal 15 % oder mehr als Zuschuss in den betrieblichen Altersversorgungsvertrag Ihrer Arbeitnehmer einzahlen. Dadurch vermeiden Sie in der Regel nachträgliche Anpassungen Ihrer Versorgungsordnung. Der gesetzliche Arbeitgeberzuschuss gilt für Direktversicherungen, Pensionskassen und Pensionsfonds.
Tipp:
Erhöhen Sie Ihren Arbeitgeberzuschuss (z. B. abhängig von der Betriebszugehörigkeit) und stärken Sie dadurch die Bindung Ihrer Mitarbeiter.
Sie haben Fragen?
Zu allen weiteren Fragen rund um die betriebliche Altersversorgung stehen unsere Spezialisten Johanna Schütt, Andrea Lauxmann und Patrick Müller gerne zur Verfügung.