Hier erhalten Sie alle aktuellen Informationen zum Sparerpauschbetrag.
Der Sparerpauschbetrag wurde zum 01.01.2023 erhöht.
Muss ich meinen Freistellungsauftrag ändern?
Das Gesetz zur Erhöhung des Sparerpauschbetrags wurde verabschiedet.
Das sind die Änderungen ab 01.01.2023:
- Für Einzelpersonen erhöht sich der Sparerpauschbetrag von bisher 801 auf 1.000 Euro.
- Bei Ehepaaren bzw. zusammenveranlagten Lebenspartnern erhöht sich der Sparerpauschbetrag von 1.602 auf 2.000 Euro.
Wir passen Anfang Januar 2023 die Freistellungsaufträge automatisch an:
- Sie hatten bisher den maximalen Betrag von 801 Euro bis auf Weiteres erteilt?
Dann hat dieser Betrag zum 01.01.2023 automatisch auf 1.000 Euro erhöht. Sie müssen dafür nichts tun. - Sie hatten bisher den maximalen Betrag von 1602 Euro bis auf Weiteres erteilt:
Dann hat sich dieser Betrag zum 01.01.2023 automatisch auf 2.000 Euro erhöht. Sie müssen dafür nichts tun. - Ihr Freistellungsauftrag bei uns war bisher niedriger als die mögliche Obergrenze?
Dann haben wir diesen zum 01.01.2023 prozentual um 24,844 % erhöht.
Sie möchten Ihren Freistellungsauftrag ab 01.01.2023 anders aufteilen?
Sprechen Sie mit uns. Wir beraten Sie gerne.