Der Sparerpauschbetrag wurde zum 01.01.2023 erhöht.

Muss ich meinen Freistellungsauftrag ändern?

Das Gesetz zur Erhöhung des Sparerpauschbetrags wurde verabschiedet.
Das sind die Änderungen ab 01.01.2023:

  • Für Einzelpersonen erhöht sich der Sparerpauschbetrag von bisher 801 auf 1.000 Euro.
  • Bei Ehepaaren bzw. zusammenveranlagten Lebenspartnern erhöht sich der Sparerpauschbetrag von 1.602 auf 2.000 Euro.

Wir passen Anfang Januar 2023 die Freistellungsaufträge automatisch an:

  • Sie hatten bisher den maximalen Betrag von 801 Euro bis auf Weiteres erteilt?
    Dann hat dieser Betrag zum 01.01.2023 automatisch auf 1.000 Euro erhöht. Sie müssen dafür nichts tun.
  • Sie hatten bisher den maximalen Betrag von 1602 Euro bis auf Weiteres erteilt:
    Dann hat sich dieser Betrag zum 01.01.2023 automatisch auf 2.000 Euro erhöht. Sie müssen dafür nichts tun.
  • Ihr Freistellungsauftrag bei uns war bisher niedriger als die mögliche Obergrenze?
    Dann haben wir diesen zum 01.01.2023 prozentual um 24,844 % erhöht.

Sie möchten Ihren Freistellungsauftrag ab 01.01.2023 anders aufteilen?

Sprechen Sie mit uns. Wir beraten Sie gerne.