Am 1. Juni hat der Bundestag das neue Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) beschlossen - zum 1. Januar 2018 soll das Gesetzt in Kraft treten. Damit Sie mit Ihrem Unternehmen perfekt vorbereitet sind, gibt es einige Punkte zu beachten.
Haftung des Arbeitgebers entfällt
Der Kern des Gesetzes ist das so genannte Sozialpartnermodell. Das heißt: Die Tarifpartner bilden eine eigene Versorgungseinrichtung zur Umsetzung der betrieblichen Altersversorgung.
Garantieleistungen für Arbeitnehmer sind hierbei nicht mehr vorgesehen, lediglich die Vereinbarung einer sogenannten Zielrente. Eine Haftung des Arbeitgebers entfällt hierdurch.
Das Ziel: Die betriebliche Altersversorgung soll vor allem in kleinen und mittleren Unternehmen gestärkt werden und Beschäftigten mit geringem Einkommen einen Anreiz zur eigenen Vorsorge geben.
Die Teilnahme an diesem Modell ist vorerst nur tarifgebundenen Unternehmen möglich.