Coronavirus: Unterstützungsmaßnahmen und Hilfsprogramme

Wir sind tief verwurzelt in der Region und kennen unsere Kunden und die regionale Wirtschaft persönlich. Zu den traditionellen genossenschaftlichen Werten zählen Partnerschaftlichkeit, Transparenz, Solidarität, Vertrauen, Fairness und Verantwortung. An diesen Werten richten wir unser Handeln aus.

Deshalb verstehen wir das Wirtschaften in unseren Regionen und die Anforderungen und Bedürfnisse des Mittelstands auch besonders gut. Wir sorgen an Ihrer Seite dafür, dass Sie in jeder Unternehmens- und Lebensphase immer die Leistungen erhalten, die Sie auch wirklich brauchen.

Was können Sie sofort tun?

Informationen zu aktuellen Vorschriften und Unterstützungsmaßnahmen sammeln

Verschaffen Sie sich immer wieder einen aktuellen Überblick über die veränderten gesetzlichen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen aufgrund der Corona-Pandemie. Bewerten Sie die hieraus folgenden Auswirkungen auf Ihr Unternehmen und nutzen Sie die Fördermöglichkeiten, die zur Unterstützung angeboten werden.



Finanzielle Engpässe überbrücken

Bitte prüfen Sie auch bei sich alle Möglichkeiten und Maßnahmen, um Ihre finanzielle Situation zu entspannen und gegebenenfalls zusätzliche Kreditvergaben zu erleichtern. Beispiele hierfür sind:

  • Sprechen Sie mit Ihren Lieferanten über längere Zahlungsfristen oder mit Ihren Abnehmern über eine schnellere Bezahlung Ihrer Forderungen
  • Prüfen Sie freie Finanzreserven (z.B. weitere Kreditlinien und Guthaben auch bei anderen Banken); betrifft den Firmen- und Privatbereich
  • Können Sie auch zusätzliche Kreditsicherheiten zur Verfügung stellen
  • Gibt es in der Familie die Möglichkeit von Privatdarlehen
 
Achtung: Bevor Sie Lastschriften voreilig zurückgeben oder Zahlungen nicht ausführen: Versuchen Sie mit den Zahlungsempfängern einvernehmliche Regelungen zu finden.


Stundung von Steuerzahlungen und Sozialversicherungsbeiträgen

Sprechen Sie mit Ihrem Finanzamt oder Steuerberater, um sich über die Möglichkeiten einer Anpassung von Steuer(voraus)zahlungen zu informieren.

Firmen, die durch die Pandemie in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind, können unter bestimmten Voraussetzungen ihre Sozialversicherungsbeiträge vorübergehend stunden lassen. Die Antragsstellung erfolgt über die zuständige Krankenkasse.


Kurzarbeitergeld

Arbeitgeber können Kurzarbeitergeld beantragen, wenn aufgrund der Corona-Pandemie Kurzarbeit im Betrieb notwendig ist. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit.

Welche Soforthilfen können Sie beantragen?

Corona Soforthilfe des Bundes

Das Soforthilfeprogramm Corona des Landes Baden-Württemberg endete zum 31.05.2020. Als Anschlussprogramm fungiert die Überbrückungshilfe des Bundes. Hierbei werden Unternehmer in existenzbedrohender Lage mit einem einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschuss unterstützt. Nähere Informationen über die Höhe der Zuschüsse, der Bedingungen und der Antragstellung finden Sie auf der Internetseite der zuständigen Bundesministerien.

Die Antragstellung erfolgt über ihren eingetragenen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer auf dem zentralen Online-Portal des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.
 

Wie können wir Sie jetzt schon unterstützen?

Förderkredit der VR Smart Finanz

Gemeinsam mit unserem Partner VR Smart Finanz bieten wir Ihnen im Rahmen des „KfW-Sonderprogramms 2020 – etablierte und junge Unternehmen“ mit dem VR Smart flexibel Förderkredit eine schnelle Kreditlösung bis 100.000 Euro (bzw. bei Kapitalgesellschaften bis 50.000 Euro) zur Überbrückung von finanziellen Engpässen. Alle notwendigen Informationen erhalten Sie unter folgendem Link.

WICHTIG: Bitte geben Sie Ihre Finanzkennzahlen inkl. Cent-Beträge ein! Dadurch ersparen Sie sich Rückfragen bei der Bearbeitung Ihrer Anfrage. 


Antrag auf zeitnahe Liquiditätsunterstützung

Aufgrund der laufenden Veränderungen bei den Rahmenbedingungen für öffentliche Hilfen sowie der entstehenden längeren Bearbeitungszeiten bei uns und in den Förderbanken haben wir uns dazu entschieden, für betroffene Kunden unter bestimmten Voraussetzungen eine kurzfristige Überbrückungslösung anzubieten. Hierfür benötigen wir folgende Grundinformationen von Ihnen, die Sie uns bitte schriftlich einreichen. Verwenden Sie hierfür den folgenden Link zum Abruf des Formulars.
 

Antrag auf nachhaltige Liquidätsunterstützung

Wenn Sie eine nachhaltige Liquiditätslösung anstreben, benötigen wir hierzu folgende Informationen von Ihnen, die Sie uns bitte schriftlich einreichen. Verwenden Sie hierfür den folgenden Link zum Abruf des Formulars.

Wir bitten Sie um Ihr Verständnis dafür, dass wir eine Bearbeitung der einzelnen Anfragen nach Prioritäten vornehmen müssen. Hierfür sind insbesondere der Zeitpunkt des Kapitalbedarfs sowie das vollständige Vorliegen aller von uns angeforderten Unterlagen maßgeblich. Wir erfassen alle Ihre Anfragen systematisch, so dass auch bei etwaiger Abwesenheit Ihres Beraters keine Anfragen und keine wesentlichen Informationen verloren gehen.

Welche Fördermittel stehen Ihnen zur Verfügung?

Maßnahmen der L-Bank

Die L-Bank stellt Förderkredite für den kurzfristigen Liquiditätsbedarf bereit. Die Antragsstellung erfolgt über die Volksbank Esslingen eG.


Maßnahmen der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg

Kredite zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen können durch Ausfallbürgschaften besichert werden. Die Bürgschaftsbanken erhöhen die Bürgschaftsquoten und -obergrenzen. Die Antragsstellung erfolgt über die Volksbank Esslingen eG.


Bundesweite Maßnahmen der KfW

Die staatliche KfW-Bankengruppe stellt verschiedene Sonderprogramme bereit, um die Versorgung von Unternehmen, Selbstständigen und Freiberuflern mit Liquidität zu erleichtern. Die Antragsstellung erfolgt über die Volksbank Esslingen eG.