Vorstand
Markus Schaaf (Sprecher)
Verantwortlich für die Bereiche: Interne Revision, Unternehmenskommunikation, Gesamtbanksteuerung, Rechnungswesen, Organisation
Seit der Gründung gestalten die Menschen aus der Region die Geschicke unserer Bank aktiv mit. Erfahren Sie mehr über die Organe und Gremien Ihrer Volksbank Mittlerer Neckar eG und die Menschen darin.
Von links nach rechts: Martin Winkler, Markus Schaaf (Vorstandssprecher), Thomas Krießler, Eberhard Gras
Verantwortlich für die Bereiche: Interne Revision, Unternehmenskommunikation, Gesamtbanksteuerung, Rechnungswesen, Organisation
Verantwortlich für die Bereiche: Vorstandsstab, Private Banking, Firmenkunden
Verantwortlich für die Bereiche: Privatkunden, Rund um die Immobilie, Vertriebsmanagement
Verantwortlich für die Bereiche: Beauftragte, Personal, Produktion, Kreditreferat
Der Aufsichtsrat wird von der Vertreterversammlung gewählt. Er überwacht die Geschäftsführung des Vorstands, ist Strategiepartner und kontrolliert die Geschäftsergebnisse. Der Aufsichtsrat prüft zudem den Jahresabschluss und berichtet einmal jährlich in der Vertreterversammlung über diese Prüfung.
Ausschussvorsitzende Personalausschuss
Professorin für Immobilienwirtschaft und Management
Unternehmensberaterin Research Consulting Marketing
Mitglied im Personalausschuss
Prokurist
Robugen GmbH
Vorstand
Lithofin AG
Ausschussvorsitzender Kreditausschuss
Geschäftsführender Gesellschafter
E. Bayer Baustoffwerke GmbH & Co. KG
Arbeitnehmervertreter
Stellv. Bereichsleiter Rechnungswesen
Mitglied im Kreditausschuss
Selbstständig
CH - Atelier für Raumgestaltung
Ausschussvorsitzender Prüfungsausschuss
Geschäftsführer
Horvath 4G Beteiligungs GmbH
Ruhestand
Mitglied im Prüfungsausschuss
Rechtsanwalt
Anwaltskanzlei Dillmann Haab Millich Gaiser
Mitglied im Kreditausschuss
Geschäftsführende Gesellschafterin
Scholderbeck GmbH & Co. KG
Mitglied im Kreditausschuss
Arbeitnehmervertreter
Immobilienfinanzierungsberater
Arbeitnehmervertreter
Betriebsratsvorsitzender
Kreditsachbearbeiter
Mitglied im Prüfungsausschuss
Arbeitnehmervertreter
Regionalleiter Firmenkunden
Mitglied im Personalausschuss
Geschäftsführer
Exiteck GmbH
Mitglied im Kreditausschuss
Arbeitnehmervertreter
Immobilienfinanzierungsberater
Bei Genossenschaften mit mehr als 1.500 Mitgliedern kann die Satzung bestimmen, dass die Mitglieder ihre Rechte in einer Vertreterversammlung wahrnehmen. Hierzu wählen die Mitglieder aus ihrer Mitte eine bestimmte Zahl von Personen, die ihre Interessen in der Vertreterversammlung vertreten. Bei der Vertreterwahl haben alle Mitglieder eine Stimme – unabhängig von der Anzahl der Geschäftsanteile. Die Vertreter werden grundsätzlich für vier Jahre gewählt.
Vorstand und Aufsichtsrat legen vor der Vertreterversammlung Rechenschaft über ihre Tätigkeit ab. Die Vertreterversammlung stellt den Jahresabschluss fest und beschließt, wie der Jahresüberschuss verwendet werden soll. Außerdem entscheidet sie über die Entlastung des Aufsichtsrates und des Vorstandes. Der Aufsichtsrat wird mit Ausnahme der Mitglieder nach dem DrittelbG aus seiner Mitte gewählt.