Login OnlineBanking
Organe und Gremien

Unsere Organe und Gremien

Vorstand,  Aufsichtsrat und Vertreterversammlung

Seit der Gründung gestalten die Menschen aus der Region die Geschicke unserer Bank aktiv mit. Erfahren Sie mehr über die Organe und Gremien Ihrer Volksbank Mittlerer Neckar eG und die Menschen darin.

Vorstand

Wir führen zum Erfolg
Der Vorstand Ihrer Volksbank Mittlerer Neckar eG besteht aus vier Mitgliedern, die vom Aufsichtsrat bestellt wurden. Sie leiten die Bank eigenverantwortlich, vertreten sie nach außen und führen die Geschäfte. Der Vorstand ist dem Aufsichtsrat und den Mitgliedern der Bank zur Rechenschaft verpflichtet.

Vorstand Gruppenfoto

Von links nach rechts: Martin Winkler, Markus Schaaf (Vorstandssprecher), Thomas Krießler, Eberhard Gras

Markus Schaaf

Vorstand

Markus Schaaf (Sprecher)

Verantwortlich für die Bereiche: Interne Revision, Unternehmenskommunikation, Gesamtbanksteuerung, Rechnungswesen, Organisation

Bild herunterladen

Aufsichtsrat

Wir kontrollieren den Erfolg

Der Aufsichtsrat wird von der Vertreterversammlung gewählt. Er überwacht die Geschäftsführung des Vorstands, ist Strategiepartner und kontrolliert die Geschäftsergebnisse. Der Aufsichtsrat prüft zudem den Jahresabschluss und berichtet einmal jährlich in der Vertreterversammlung über diese Prüfung.

Prof. Dr. Susanne Ertle-Straub

Aufsichtsratsvorsitzende Prof. Dr. Susanne Ertle-Straub

Ausschussvorsitzende Personalausschuss

Professorin für Immobilienwirtschaft und Management
Unternehmensberaterin Research Consulting Marketing

Bild herunterladen
Jochen Bayer

Aufsichtsratsmitglied Jochen Bayer

Ausschussvorsitzender Kreditausschuss

Geschäftsführender Gesellschafter
E. Bayer Baustoffwerke GmbH & Co. KG

Bild herunterladen
Dr. Thomas Millich

Aufsichtsratsmitglied Dr. Thomas Millich

Mitglied im Prüfungsausschuss

Rechtsanwalt
Anwaltskanzlei Dillmann Haab Millich Gaiser

Bild herunterladen
Eve Neubold-Sigel

Aufsichtsratsmitglied Eve Neubold-Sigel

Mitglied im Kreditausschuss

Geschäftsführende Gesellschafterin
Scholderbeck GmbH & Co. KG

Bild herunterladen

Vertreterversammlung

Gleiches Stimmrecht für alle Mitglieder

Bei Genossenschaften mit mehr als 1.500 Mitgliedern kann die Satzung bestimmen, dass die Mitglieder ihre Rechte in einer Vertreterversammlung wahrnehmen. Hierzu wählen die Mitglieder aus ihrer Mitte eine bestimmte Zahl von Personen, die ihre Interessen in der Vertreterversammlung vertreten. Bei der Vertreterwahl haben alle Mitglieder eine Stimme – unabhängig von der Anzahl der Geschäftsanteile. Die Vertreter werden grundsätzlich für vier Jahre gewählt.

Aufgaben der Vertreterversammlung

Vorstand und Aufsichtsrat legen vor der Vertreterversammlung Rechenschaft über ihre Tätigkeit ab. Die Vertreterversammlung stellt den Jahresabschluss fest und beschließt, wie der Jahresüberschuss verwendet werden soll. Außerdem entscheidet sie über die Entlastung des Aufsichtsrates und des Vorstandes. Der Aufsichtsrat wird mit Ausnahme der Mitglieder nach dem DrittelbG aus seiner Mitte gewählt.