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Organe und Gremien

Unsere Organe und Gremien

Vorstand,  Aufsichtsrat und Vertreterversammlung

Seit der Gründung gestalten die Menschen aus der Region die Geschicke unserer Bank aktiv mit. Erfahren Sie mehr über die Organe und Gremien Ihrer Volksbank Mittlerer Neckar eG und die Menschen darin.

Vorstand

Wir führen zum Erfolg
Der Vorstand Ihrer Volksbank Mittlerer Neckar eG besteht aus vier Mitgliedern, die vom Aufsichtsrat bestellt wurden. Sie leiten die Bank eigenverantwortlich, vertreten sie nach außen und führen die Geschäfte. Der Vorstand ist dem Aufsichtsrat und den Mitgliedern der Bank zur Rechenschaft verpflichtet.

Vorstand Gruppenfoto

Von links: Thomas Krießler, Markus Schaaf (Sprecher), Eberhard Gras und Martin Winkler.

Markus Schaaf

Vorstand

Markus Schaaf (Sprecher)

Verantwortlich für die Bereiche: Gesamtbanksteuerung, Interne Revision, Organisation, Rechnungswesen, Unternehmenskommunikation

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Eberhard Gras

Vorstand

Eberhard Gras

Verantwortlich für die Bereiche: Firmenkunden, Private Banking, Vorstandsstab
 

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Thomas Krießler

Vorstand

Thomas Krießler

Verantwortlich für die Bereiche: Privatkunden, Rund um die Immobilie, Vertriebsmanagement

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Martin Winkler

Vorstand

Martin Winkler

Verantwortlich für die Bereiche: Beauftragte, Kreditreferat, Personal, Produktion
 

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Aufsichtsrat

Wir kontrollieren den Erfolg

Der Aufsichtsrat wird von der Vertreterversammlung gewählt. Er überwacht die Geschäftsführung des Vorstands, ist Strategiepartner und kontrolliert die Geschäftsergebnisse. Der Aufsichtsrat prüft zudem den Jahresabschluss und berichtet einmal jährlich in der Vertreterversammlung über diese Prüfung.

Prof. Dr. Susanne Ertle-Straub

Aufsichtsratsvorsitzende
Prof. Dr. Susanne Ertle-Straub

Ausschussvorsitzende Personalausschuss

Professorin für Immobilienwirtschaft und Management
Unternehmensberaterin Research Consulting Marketing

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Stefan Eberspächer

1. stv. Aufsichtsratsvorsitzender
Stefan Eberspächer

Mitglied im Personalausschuss

Prokurist
Robugen GmbH

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Jochen Bayer

Aufsichtsratsmitglied
Jochen Bayer

Ausschussvorsitzender Kreditausschuss

Geschäftsführender Gesellschafter
E. Bayer Baustoffwerke GmbH & Co. KG

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Rainer Heilemann

Aufsichtsratsmitglied
Rainer Heilemann

Arbeitnehmervertreter
Stellv. Bereichsleiter Rechnungswesen

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Carmen Heim

Aufsichtsratsmitglied
Carmen Heim

Mitglied im Kreditausschuss

Selbstständig
CH - Atelier für Raumgestaltung

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Niko Hofmann

Aufsichtsratsmitglied
Niko Hofmann

Ausschussvorsitzender Prüfungsausschuss

Geschäftsführer
Horvath 4G Beteiligungs GmbH

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Dr. Thomas Millich

Aufsichtsratsmitglied
Dr. Thomas Millich

Mitglied im Prüfungsausschuss

Rechtsanwalt
Anwaltskanzlei Dillmann Haab Millich Gaiser

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Yvonne Müller

Aufsichtsratsmitglied
Yvonne Müller

Wirtschaftsprüferin, Steuerberaterin
KMZ Kullen Müller Zinser Treuhand GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft

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Eve Neubold-Sigel

Aufsichtsratsmitglied
Eve Neubold-Sigel


Geschäftsführende Gesellschafterin
Scholderbeck GmbH & Co. KG

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Oliver Neumann

Aufsichtsratsmitglied
Oliver Neumann

Mitglied im Kreditausschuss

Arbeitnehmervertreter
Immobilienfinanzierungsberater

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Bernd Scharer

Aufsichtsratsmitglied
Bernd Scharer

Mitglied im Kreditausschuss

Arbeitnehmervertreter
Betriebsratsvorsitzender, Kreditsachbearbeiter

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Heinrich Schnell

Aufsichtsratsmitglied
Heinrich Schnell

Mitglied im Prüfungsausschuss

Arbeitnehmervertreter
Regionalleiter Firmenkunden

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Peter Schwarz-Kiene

Aufsichtsratsmitglied
Dr. Peter Schwarz-Kiene

Mitglied im Personalausschuss

Geschäftsführer
Exiteck GmbH

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Franz Weber

Aufsichtsratsmitglied
Franz Weber

Mitglied im Kreditausschuss

Arbeitnehmervertreter
Immobilienfinanzierungsberater

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Vertreterversammlung

Gleiches Stimmrecht für alle Mitglieder

Bei Genossenschaften mit mehr als 1.500 Mitgliedern kann die Satzung bestimmen, dass die Mitglieder ihre Rechte in einer Vertreterversammlung wahrnehmen. Hierzu wählen die Mitglieder aus ihrer Mitte eine bestimmte Zahl von Personen, die ihre Interessen in der Vertreterversammlung vertreten. Bei der Vertreterwahl haben alle Mitglieder eine Stimme – unabhängig von der Anzahl der Geschäftsanteile. Die Vertreter werden grundsätzlich für vier Jahre gewählt.

Aufgaben der Vertreterversammlung

Vorstand und Aufsichtsrat legen vor der Vertreterversammlung Rechenschaft über ihre Tätigkeit ab. Die Vertreterversammlung stellt den Jahresabschluss fest und beschließt, wie der Jahresüberschuss verwendet werden soll. Außerdem entscheidet sie über die Entlastung des Aufsichtsrates und des Vorstandes. Der Aufsichtsrat wird mit Ausnahme der Mitglieder nach dem DrittelbG aus seiner Mitte gewählt.