Unsere Baufinanzierung für Ihre Wünsche

Die Baufinanzierungs-Beratung, die an alles denkt, auch an kleine Zinsen.

Der Bau oder Kauf eines Hauses oder einer Wohnung ist für die meisten Menschen nicht nur eine der wichtigsten finanziellen Entscheidungen, sondern auch eine Entscheidung, mit der sie sich am längsten binden. Umso wichtiger ist es, einen kompetenten und vertrauensvollen Partner an der Seite zu haben. 

Die Vorteile mit unserer Baufinanzierung:

 

  • Ganzheitliche, genossenschaftliche Beratung rund um Ihre Finanzierung
  • Auswahl individueller Konditionen und Laufzeit
  • Je höher Ihre Tilgung, desto weniger Sollzinsen zahlen Sie
  • Planungssicherheit durch gleich bleibende Raten
  • Option auf Sondertilgungen
  • Finanzielle Unterstützung durch staatliche Fördermittel
     

Verständlich erklärt


Geld vom Staat - Fördermöglichkeiten sinnvoll nutzen

Öffentliche Fördermittel

Mit verschiedenen Förderungen wie dem günstigen Darlehen der bundeseigenen Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) erleichtert der Staat privaten Bauherren und Immobilienkäufern, Wohneigentum zu erwerben oder zu modernisieren.

Prämien für Bausparverträge

Mit der Wohnungsbauprämie belohnt der Staat eigene Sparleistungen auf einen Schwäbisch Hall-Bausparvertrag.

Die Arbeitnehmersparzulage ist eine staatliche Förderung, die speziell Arbeitnehmern vorbehalten ist, die ihre vermögenswirksamen Leistungen zum Beispiel auf ein Bausparkonto einzahlen.


Wir beraten Sie gern

Sie suchen nach einer privaten Baufinanzierung und möchten kompetent beraten werden? Dann sind Sie bei uns natürlich an der richtigen Stelle. Unser kompetentes Baufinanzierungsteam ist persönlich für Sie da.

Häufige Fragen zur Baufinanzierung

Worauf muss ich beim Kauf einer Immobilie achten?

Bevor Sie einen Kaufvertrag unterzeichnen, sollten Sie folgende Unterlagen prüfen:

  • Grundbuch: Gibt es Wege- oder Vorverkaufsrechte, ausstehende Erschließungskosten?
  • Baulastenverzeichnis: Wie ist die Bebaubarkeit des Grundstücks?
  • Liegenschaftskataster: Wie sind die Grundstücksgrenzen?
  • Altlastenverzeichnis: Ist das Grundstück belastet, zum Beispiel durch Bodengifte?

Ein Notar unterstützt Sie zudem bei der rechtlichen Abwicklung Ihres Kaufvertrags. Er überprüft die Einträge im Grundbuch und bereitet den Kaufvertrag vor. Lassen Sie diesen vor Unterschrift von einem Anwalt prüfen, damit eventuell vor der Übergabe der Immobilie zu beseitigende Mängel festgehalten werden. Bis zur endgültigen Eintragung ins Grundbuch veranlasst der Notar eine Auflassungsvormerkung. Diese schützt Sie vor nachträglichen, nicht abgesprochenen Änderungen. Erst nach erfolgter Eintragung sind Sie der neue Eigentümer. 

Worauf muss ich bei der Besichtigung einer Immobilie achten?

Besichtigen Sie nach Plan:

  • Lassen Sie sich vor der Besichtigung den Grundriss zuschicken.
  • Notieren Sie sich, was Sie untersuchen und welche Fragen Sie dem Verkäufer stellen wollen.
  • Gehen Sie strukturiert vor, zum Beispiel von außen nach innen und vom Keller zum Dachstuhl.
  • Denken Sie bei Eigentumswohnungen auch an das gemeinschaftliche Eigentum wie Tiefgarage oder Vorgarten.
  • Lassen Sie sich den Gebäude-Energieausweis zeigen.
Wozu benötige ich einen Gebäudeenergie-Ausweis?

Funktion des Energieausweises
Immobilienbesitzer sollen mit einem Energieausweis motiviert werden, durch Modernisierungen den Wert ihres Gebäudes zu steigern. Käufer und Mieter können mit einem Energieausweis die Energie-Effizienz einer Immobilie bundesweit einheitlich beurteilen.

Pflicht zum Energieausweis
Die Energie-Einsparverordnung (EnEV) besagt, dass Hauseigentümer von Wohngebäuden bis einschließlich Baujahr 1965 Mietern oder Käufern einen Energieausweis vorlegen müssen. Auf Verlangen müssen alle Eigentümer auch bei jüngeren Gebäuden einen Energieausweis vorlegen.

Zwei Varianten des Energieausweises

  • Bedarfsorientierter Ausweis: auf Grundlage des Energieträgers und des Zustandes von Gebäude und Heizung
  • Verbrauchsorientierter Ausweis: auf Grundlage des Energieverbrauchs der vergangenen drei Jahre

Während Häuser bis Baujahr 1977 einen Bedarfsausweis benötigen, besteht bei Häusern ab Baujahr 1977 die Wahlfreiheit zwischen beiden Varianten des Energieausweises.

Gültigkeit und Kosten
Ein Energie-Ausweis ist zehn Jahre gültig und wird nur von Fachleuten ausgestellt, zum Beispiel von Architekten, bestimmten Handwerkern oder Ingenieuren. Da der Gesetzgeber keine Vorgaben zu den Kosten gibt, wird der Preis zwischen Aussteller und Auftraggeber frei verhandelt. Entscheidend sind die Gebäudegröße und der für die Datenerhebung erforderliche Zeitaufwand.

Welche Unterlagen benötige ich für ein Finanzierungsgespräch?

Es ist für alle Beteiligten immer einfacher, wenn Sie bereits alle notwendigen Unterlagen zusammengestellt haben. Idealerweise haben Sie von den Unterlagen bereits Kopien erstellt, die Sie Ihrem Berater aushändigen können.

Folgende Unterlagen benötigen Sie:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass,
  • die letzten drei Gehaltsabrechnungen und die letzte vorliegende Steuererklärung bzw. den letzten vorliegenden Steuerbescheid,
  • Grundbuchauszug, Verkehrswertschätzung, Lageplan, Nachweis über Eigenmittel und Versicherung, Aufstellung der eigenen Einnahmen und Ausgaben,
  • Baugenehmigung, Baupläne und -beschreibung, Verträge mit Architekten bzw. Handwerkern etc. und
  • Fotos vom Objekt.