- die Laufzeit bestimmen Sie
- Zuzahlungen möglich
- Teilkündigungen möglich
VR-Kündigungsgeld
Sichere Geldanlage mit hoher Flexibilität bei attraktiven Konditionen
Unser Kündigungsgeld ist eine gute Ergänzung zum Tages- oder Festgeld und bietet hohe Flexibilität bei attraktiven Konditionen.
VR-Kündigungsgeld im Überblick
Das Kündigungsgeld ist eine sichere Geldanlage ohne feste Laufzeit und verfügbar nach Ablauf der Kündigungsfrist von 35 Tagen. Die Zinsen sind variabel und passen sich den aktuellen Marktgegebenheiten an.
Wenn Sie Ihre Anlage kündigen, erhalten Sie nach Ablauf der vereinbarten Kündigungsfrist den Anlagebetrag inklusive der noch anfallenden Zinsen ausgezahlt. Selbstverständlich können Sie auch nur einen Teil der Anlage kündigen oder aber auch weiteres Kapital zuzahlen. Bei einer Teilkündigung kommen die Zinsen am Jahresende dann hinzu.
Ihre Vorteile
- hohe Flexibilität
- attraktive Verzinsung
- keine Kursschwankungen
- kein Verlustrisiko
Guthabenverzinsung | Zinssatz, variabel |
ab 25.000 Euro bis 49.999 Euro | 1,30 % p.a. |
ab 50.000 Euro bis 249.000 Euro | 1,40 % p.a. |
ab 250.000 Euro bis 499.000 Euro | 1,55 % p.a. |
ab 500.000 Euro | 1,75 % p.a. |
Flexibel bleiben
Mit VR-Kündigungsgeld bleiben Sie flexibel. Sie können mit Berücksichtigung der Kündigungsfrist von 35 Tagen über Ihr gesamtes Geld verfügen. Sie entscheiden, wann und in welcher Höhe Ihr Erspartes auf das von Ihnen bestimmte Referenzkonto überwiesen wird.
Noch Fragen?
Wir sind natürlich gerne für Sie da, wenn Sie noch Fragen haben, empfehlen wir Ihnen einen Termin vor Ort.
Berechnen Sie Ihre Zinsen
Häufige Fragen zum VR-Kündigungsgeld
Die Zinsen sind variabel und werden jährlich berechnet. Die Zinsen werden auf das angegebene Referenzkonto gutgeschrieben oder auf dem VR-Kündigungsgeldkonto angesammelt.
Ja, Sie können einen Einmalbetrag anlegen und jederzeit Zuzahlungen vornehmen.
Ihre Zinsen erhalten Sie monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich. Wann die Zinsgutschrift erfolgt, steht in Ihren Unterlagen. Oder Sie fragen Ihren Berater.
Sie können Ihr Kündigungsgeld ganz oder in Teilbeträgen kündigen. Nach Ablauf der vereinbarten Kündigungsfrist können Sie über Ihr Geld verfügen.
Grundsätzlich ist ein Unterschreiten des Mindestanlagebetrages von 25.000 Euro aufgrund einer Teilverfügung möglich. Jedoch werden auf den noch verbleibenden Restbetrag keine Zinsen mehr vergütet.