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Eine vierköpfige Familie spielt im Laub und wirft Blätter in die Luft

Heute sparen - morgen ernten: mit unserem TerminGeld

Starten Sie in den Spar-Herbst! Legen Sie Ihr Geld mit unserem TerminGeld gewinnbringend an und sichern Sie sich eine feste Verzinsung von 2,10 % p. a. bei einer überschaubaren Laufzeit von 15 Monaten.

Planbare Laufzeit und fester Zins.

Attraktiver Zins

Kein Risiko durch Kursschwankungen

Produktdetails

Schließen Sie jetzt im Spar-Herbst unser TerminGeld ab. Sie bestimmen die Höhe Ihrer Einlage1 bei einer festgelegten Laufzeit von 15 Monaten. Für diese Zeitspanne ist dann Ihr Geld fest angelegt – dafür profitieren Sie von attraktiven Zinsen ohne jedes Risiko. Am Ende der Laufzeit können Sie wieder auf Ihr Guthaben zugreifen.

Konditionen

1Mindest-Anlagebetrag5.000 Euro
Laufzeit15 Monate
Verzinsung2,10 % p.a.
Zinsgutschriftjährliche Zinsgutschrift
Angebotszeitraum (limitiertes Angebot)09.10.2025 bis 15.11.2025
Verfügung und ZuzahlungenEine Verfügung ist während der Laufzeit nicht möglich

FAQ zum TerminGeld

Kann ich das TerminGeld vorzeitig kündigen?

Wünsche können sich natürlich ändern. Wenn Sie sich aber für ein TerminGeld entscheiden, können Sie den Anlagebetrag während der Laufzeit nicht verändern. Eine vorzeitige Kündigung ist leider ausgeschlossen.

Wann erhalte ich Zinsen?

Die Zinsen werden am Ende des Anlagezeitraumes gutgeschrieben. Legen Sie Ihr Geld länger als ein Jahr als TerminGeld an, erfolgt die Abrechnung immer nach Ablauf eines Anlagejahres.

Was passiert mit der Festgeldanlage im Todesfall?

Wenn der Kontoinhaber oder die Kontoinhaberin verstirbt, wird das TerminGeld auf die erbberechtigten Personen überschrieben.

Was ist ein Freistellungsauftrag?

Bei Zinserträgen werden Steuern fällig, die wir direkt an das Finanzamt weiterleiten. Mit einem Freistellungsauftrag oder einer Nichtveranlagungsbescheinigung können Sie sich das Geld ganz oder teilweise sparen.

Mehr zu Freistellungsauftrag und Kirchensteuer

Wie wird die Kirchensteuer bezahlt?

Bei Mitgliedern einer Religionsgemeinschaft, die Kirchensteuer erhebt, greift das automatisierte Kirchensteuerverfahren. Wenn Sie keinen Sperrvermerk beantragt haben, wird die anfallende Kirchensteuer zusammen mit der Zinsertragssteuer automatisch an das Finanzamt abgeführt.

Mehr zu Freistellungsauftrag und Kirchensteuer