Fragen und Antworten zur Fusion (FAQs)

Für Kunden der früheren VR Bank Hohenneuffen-Teck eG

Alles, was Sie als Mitglied und Kunde der früheren VR Bank Hohenneuffen-Teck eG beachten müssen, haben wir hier zusammengefasst.

Ihr Kontakt zur Bank

Name & Kontaktdaten der fusionierten Bank

Name und Anschrift Ihrer Bank lautet nun:

Volksbank Mittlerer Neckar eG
Fabrikstraße 5
73728 Esslingen am Neckar

Telefon: 0711 3909-0
E-Mail: info@v-mn.de
Web: www.v-mn.de

Bankleitzahl und BIC

Im Zuge der Fusion vereinheitlichen wir BIC und Bankleitzahl (BLZ).

Für die Volksbank Mittlerer Neckar eG gilt dann:

BIC: GENODES1NUE

BLZ: 612 901 20

Änderungen Filialen, Servicezeiten & Beratung

Ändern sich die Öffnungszeiten?

In den Filialen Bempflingen, Beuren und Linsenhofen gelten neue Öffnungszeiten.

Bempflingen

Montags und Donnerstags (jeweils 9 - 12 Uhr und 14 - 17 Uhr)

Beuren

Dienstags  und Freitags (jeweils 9 - 12 Uhr und 14 - 17 Uhr)

Linsenhofen

Montags und Donnerstags (jeweils 9 - 12 Uhr und 14 - 17 Uhr)

An zwei Standorten – in Dettingen unter Teck und in Weilheim an der Teck – ist sowohl die VR Bank Hohenneuffen-Teck eG und die Volksbank Mittlerer Neckar eG mit einer Filiale vertreten. Es ergab Sinn, diese Standorte zusammenzuführen.

Dettingen unter Teck: 

Wir haben unsere Filiale für Sie umgebaut. Seit dem 14. August 2023 sind wir in der Kirchheimer Straße 76 für Sie da.

Weilheim an der Teck:

Seit dem 31. Juli 2023 bedienen und beraten wir Sie weiterhin in der Filiale Untere Grabenstraße 7, 73235 Weilheim an der Teck (Gebäude ehemalige VR Bank Hohenneuffen-Teck eG).
 

Können Bankgeschäfte in jeder Filiale getätigt werden?

Seit Montag, 24. Juli 2023, stehen Ihnen alle Filiale beider Banken zur Verfügung.

Wie erreiche ich zukünftig meine Beraterin oder meinen Berater?

Alle Telefonnummern bleiben vorerst bestehen. Unsere E-Mail-Adressen lauten ab sofort: vorname.nachname@v-mn.de

Änderungen bei Konten und Verträgen

Ändert sich meine IBAN (Kontonummer)?

Ja, da sich die Bankleitzahl ändert, ändert sich auch Ihre IBAN. Wegen Kontonummern-Überschneidungen kann sich für einige Kunden auch die Kontonummer ändern.

Ihre neue IBAN übermitteln wir Ihnen in einem separaten Schreiben, das Ihnen ab dem 19.07.2023 per Post zugeht. Bitte verwenden Sie die neue IBAN erst ab dem 24.07.2023. Beauftragen Sie den Druck neuer Briefbögen oder ändern Sie Ihre eigenen Vordrucke bzw. Vorlagen erst ab dem 24.07.2023. Ebenso teilen Sie bitte Ihrem Steuerberater oder Geschäftspartnern die neue IBAN erst ab dem 24.07.2023 mit.

Bitte achten Sie darauf, keine Kombination aus alter und neuer IBAN zu verwenden, da es ansonsten zu Fehlbuchungen kommt.

Ich habe ein Konto bei beiden Banken. Was muss ich beachten?

Ihr Konto bei der Volksbank Mittlerer Neckar eG behält unverändert seine Gültigkeit und steht Ihnen wie bisher zur Verfügung. Die IBAN für Ihr bisheriges Konto der VR Bank Hohenneuffen-Teck eG wird sich wie oben beschrieben ändern.

Ich bin Mitglied bei der VR Bank Hohenneuffen-Teck eG. Was ändert sich durch die Fusion?

Durch die Verschmelzung der VR Bank Hohenneuffen-Teck eG auf die Volksbank Mittlerer Neckar eG als übernehmenden Rechtsträger sind Sie nunmehr Mitglied der Volksbank Mittlerer Neckar eG. Sie sind daher ab sofort in die Mitgliederliste der Volksbank Mittlerer Neckar eG eingetragen. Die genaue Anzahl Ihrer Geschäftsanteile und Höhe Ihres Geschäftsguthabens erhalten Sie separat per Post – nach der Gegenüberstellung Ihrer neuen Bankdaten.

Als Mitglied profitieren auch Sie künftig vom MitgliederBonus-Programm der Volksbank Mittlerer Neckar eG.

Behalten Sparbücher und andere Dokumente ihre Gültigkeit?

Ja, alle Dokumente wie z. B. Sparverträge und Kreditverträge behalten ihre Gültigkeit. Ein Austausch der Sparbücher ist nicht erforderlich.

Was passiert mit meinem Freistellungsauftrag?

Ihr Freistellungsauftrag wird übernommen. Sollten Sie in beiden Häusern Freistellungsaufträge erteilt haben, werden diese innerhalb der rechtlichen Möglichkeiten automatisch zusammengeführt. Wenn Sie eine Änderung Ihres Freistellungsauftrages wünschen, wenden Sie sich bitte an Ihre Beraterin bzw. Ihren Berater.

Ändert sich die Gläubiger-ID der Bank?

Einzüge der Volksbank Mittlerer Neckar eG werden zukünftig mit der DE73ZZZ00000165107 durchgeführt. Diese Einzüge erfolgen gegebenenfalls mit einer neuen Mandatsreferenz, die Ihnen im Rahmen der ersten Zahlung mitgeteilt wird.

Was geschieht mit meinem Darlehensvertrag?

Falls Sie bei der VR Bank Hohenneuffen-Teck eG Darlehensverträge abgeschlossen haben, werden wir diese mit rechtswirksamem Vollzug der Eintragung in das Genossenschaftsregister beim Registergericht Stuttgart unter der Registernummer GnR Nr. 220002 auf die Volksbank Mittlerer Neckar eG übertragen. Die Verträge behalten weiterhin ihre Gültigkeit. Neuer Gläubiger Ihres Darlehens und somit künftiger Ansprechpartner ist damit die Volksbank Mittlerer Neckar eG mit Sitz in der Fabrikstr. 5 in 73728 Esslingen am Neckar, vertreten durch den Vorstand (ab technischer Fusion) Markus Schaaf (Sprecher), Eberhard Gras, Thomas Krießler und Martin Winkler. 

Bereits bestehende Festzinsvereinbarungen behalten ihre Gültigkeit bis zu deren Ablauf. Bitte beachten Sie, dass Zins- und Tilgungsleistungen für Ihr(e) Darlehen künftig auf die Kontonummer(n)/IBAN(s) bei der Volksbank Mittlerer Neckar eG, BIC: GENODES1NUE zu überweisen sind. Alle maschinellen Einzüge werden am 22. Juli 2023 automatisch für Sie umgestellt.

Änderungen im Zusammenhang mit Ihren Karten

Kann ich meine girocard (Debitkarte) weiterverwenden?

Sofern Sie eine girocard unseres Hauses besitzen, können Sie diese auch nach der technischen Fusion weiterhin wie gewohnt einsetzen. Gegebenenfalls erhalten Sie von uns eine neue Karte mit Ihrer neuen IBAN. Ihre persönliche Geheimnummer bleibt unverändert. Wir werden Sie auch hierzu rechtzeitig informieren.

Wichtig: Bei Verlust/Diebstahl Ihrer alten Karte geben Sie zur Sperrung bitte noch die alte Kontonummer und alte Bankleitzahl an (Telefon: 116 116).

Erhalte ich eine neue Kreditkarte?

Sofern Sie eine Kreditkarte unseres Hauses besitzen, können Sie diese auch nach der technischen Fusion weiterhin wie gewohnt einsetzen.

Änderungen im Zahlungsverkehr

Welche Änderungen sind bei meinen regelmäßigen Zahlungsvorgängen zu beachten?
  • Grundsätzlich wird es eine längere Übergangszeit geben, innerhalb der nach der Fusion eingehende Zahlungsaufträge in der Kombination „alte IBAN und alter BIC“ auf Ihr Konto richtig verbucht werden.
  • Bei uns gespeicherte Daueraufträge werden zur technischen Fusion automatisch umgestellt.
  • Alle größeren Institutionen und Unternehmen, die regelmäßig Lastschriften oder Gutschriften einreichen (z. B. Strom, Telefon, Dt. Rentenversicherung, Tageszeitung etc.) werden direkt von uns kostenlos über die Änderung Ihrer Bankverbindung benachrichtigt. Eine Liste dieser Unternehmen stellen wir Ihnen als PDF (siehe unten) zur Verfügung.
  • Es gibt aber auch Institutionen und Unternehmen, denen Sie Ihre neuen Bankverbindungsdaten bitte selbst mitteilen sollten. So z. B. bei Ihrem Arbeitgeber oder Vereinen, bei denen Sie Mitglied sind. Vergessen Sie nicht, Ihre Bankdaten auch bei Internetshops und Online-Bezahldiensten zu ändern, falls Sie dort gespeichert sind (z. B. Amazon, PayPal, eBay, Kundenkarten etc.). Ein Vordruck zum Ändern Ihrer Bankverbindung finden Sie unten im Link. Ebenso erhalten Sie diesen bei Ihrer Filialen vor Ort.
  • Bitte beachten Sie bei einer Zusammenarbeit mit einem Steuerberater für Anbindung an Servicerechenzentren (wie z. B. DATEV), dass dieser die geänderten Zahlungsdaten zeitnah erhält.

Änderungen im OnlineBanking

Ändert sich mein Zugang zum OnlineBanking?

Seit dem 24. Juli 2023 rufen Sie Ihr OnlineBanking über die Webseite www.v-mn.de auf. Sie können sich auch hier mit Ihren bekannten Zugangsdaten (VR-NetKey bzw. Alias und Ihrer bisherigen PIN) anmelden. Wir empfehlen Ihnen, Ihre Favoriten oder Lesezeichen in Ihrem Browser entsprechend anzupassen, falls Sie Ihr OnlineBanking dort hinterlegt haben.

Ich bestätige meine Zahlung mit einer TAN. Was ändert sich?

Sie können Ihr bisheriges Verfahren unverändert weiter nutzen. Die TAN-Apps können problemlos weitergenutzt werden. Gegebenenfalls kann von Ihnen hier einmalig die Eingabe der Zugangsdaten verlangt werden.

Was passiert mit bereits eingerichteten Terminalüberweisungen?

Alle bereits vor der Fusion an die Bank übertragenen Terminüberweisungen werden zum geplanten Zeitpunkt ausgeführt. Es besteht für Sie kein Handlungsbedarf.

Was passiert mit meinen im OnlineBanking hinterlegten Überweisungs- und Lastschriftvorlagen?

Alle bestehenden Überweisungs- und Lastschriftvorlagen werden automatisch auf Ihre neue Bankverbindung angepasst. Sollten Sie Empfängerinnen oder Empfänger bei uns im Hause (VR Bank Hohenneuffen-Teck eG) haben, empfehlen wir Ihnen, die Überweisungsvorlage auf deren neue IBAN abzuändern, auch wenn die Zahlungen vorerst mit der alten IBAN weitergeleitet werden.

Was passiert mit meinen elektronischen Kontoauszügen bzw. den Dokumenten im elektronischen Postfach?

Ihre Daten (Kontoumsätze, Überweisungs- und Lastschriftvorlagen) sowie alle Kontoauszüge und Dokumente in Ihrem elektronischen Postfach im OnlineBanking bleiben erhalten und stehen Ihnen weiterhin zur Verfügung.

Rückgabe von Lastschriften im OnlineBanking

Wenn Sie nach erfolgter technischer Fusion eine Lastschrift zurückgeben möchten, die bereits vor der technischen Fusion von Ihrem Konto abgebucht wurde, so wenden Sie sich bitte an Ihre Beraterin oder Ihren Berater. Eine Online-Rückgabe von Lastschriften mit Buchungsdatum vor der technischen Fusion ist nach dieser nicht mehr möglich. Die Lastschriften, die nach der technischen Fusion gebucht werden, können von Ihnen selbstverständlich wie gewohnt auch online zurückgegeben werden.

Welche Änderungen ergeben sich bei der Nutzung von Zahlungsverkehrsprogrammen?

Alle wichtigen Informationen hierzu finden Sie auf der nächsten Seite (klicken Sie hierzu auf den Link):

Was muss ich bei der VR Banking App beachten?

Ihre VR Banking App können Sie in den allermeisten Fällen problemlos weiternutzen. In seltenen Fällen ist eine Neueinrichtung der VR Banking App unter der neuen Bankleitzahl 612 901 20 notwendig. Nach der Neuinstallation der App legen Sie einfach eine neue Bankverbindung mit der BLZ 612 901 20 an. Als Zugangsdaten verwenden Sie bitte den Ihnen bekannten VR-NetKey/Alias sowie Ihre persönliche PIN. Sollten Sie die App eines Fremdanbieters nutzen, wenden Sie sich bitte an Ihren Programmlieferanten.

Was ist zu beachten, wenn ich Zahlungsdateien importiere?

Bis 20.07.2023 können Sie Zahlungsverkehrsdateien, die Sie aus Zahlungsverkehrsprogrammen erstellen, unter Ihrer alten IBAN auf dem bisher bekannten Weg hochladen. Am 21.07.2023 sind die Möglichkeiten, Dateien hochzuladen, stark eingeschränkt. Wir empfehlen Ihnen daher dringend, diese bereits am 20.07.2023 hochzuladen. Eine Gewähr, dass am 21.07.2023 der Upload gelingt, können wir nicht übernehmen. Sollte der Upload gelingen, erfolgt die Verbuchung jedoch erst am 24.07.2023.

Ab 24.07.2023 können Sie Zahlungsverkehrsdateien, die mit neuer IBAN erstellt wurden, auf dem bisher bekannten Weg hochladen. Sollte die Zahlungsverkehrsdatei vor dem 24.07.2023 mit alter IBAN erstellt worden sein, führt ein Hochladen zu einem Fehler. Bitte löschen Sie daher die Datei und erzeugen eine neue Datei mit neuer IBAN.

Änderungen für Unternehmen, Selbstständige und Vereine

Was gibt es bei Betrieb von Kartenterminals zu beachten?

Wir leiten die Umsätze aus Kartenzahlungen Ihrer Kunden automatisch an Ihre neue IBAN weiter.

Die von uns ausgelieferten Terminals werden automatisch umgestellt.

Sofern Sie Ihr Terminal nicht über uns bezogen haben, teilen Sie dem Anbieter ab dem

24.07.2023 bitte Ihre neue IBAN mit.

Was ist bei Firmenlastschrift-Mandaten zu beachten?
  • Bestehende Firmenlastschrift-Mandate
    Die aktuellen, bei der Bank hinterlegten Firmenlastschrift-Mandate sind nach der Fusion weiterhin technisch gültig. Dennoch ist es erforderlich, diese Mandate zeitnah zu aktualisieren. Informieren Sie Ihre Geschäftspartner über die Änderung Ihrer IBAN(s). Bitte vereinbaren Sie neue SEPA-Firmenlastschrift-Mandate und reichen uns diese zeitnah ein.
  • Neue Firmenlastschrift-Mandate
    Bei neuen Firmenlastschrift-Mandaten, die erst nach der technischen Fusion gültig sind, geben Sie bitte Ihre neue(n) IBAN(s) an.
Wie lange kann ich als Unternehmen meine Briefbögen mit der alten Bankverbindung einsetzen?

Bitte ändern Sie zeitnah nach der technischen Fusion Ihre Kontodaten auf Briefbögen und Rechnungen. Selbstverständlich sorgen wir für eine Übergangszeit, sodass Zahlungen auch dann richtig auf Ihrem Konto ankommen, wenn die alte Bankverbindung verwendet wird.

Ich arbeite mit einem Servicerechenzentrum zusammen. Was ist zu beachten?

Ihr Steuerberater erstellt für Sie Zahlungsverkehrsaufträge oder erhält automatisiert Kontoinformationen

Bitte stimmen Sie sich mit Ihrem Steuerberater im Vorfeld terminlich ab. Mutmaßlich ist Ihr Steuerberater mit mehreren Mandanten durch die IBAN-Umstellung betroffen und dadurch besteht die Gefahr eines zeitlichen Engpasses. Im Idealfall teilen Sie Ihrem Steuerberater am 24.07.2023 die neue IBAN mit und Ihr Steuerberater nimmt die Umstellung gleichtägig vor. Dadurch ist gewährleistet, dass Umsatzinformationen abrufbar sind.

Am 21.07. / 22.07. / 23.07.2023 ist keine Einreichung von Aufträgen möglich. Ab dem 24.07.2023 können nur Aufträge eingereicht werden, wenn die IBAN im SRZ-Programm umgestellt wurde. Ebenso können Kontoinformationen ab dem 24.07.2023 erst dann zur Verfügung gestellt werden, wenn auf die neue IBAN umgestellt wurde.

Sie nutzen selbst Service-Rechenzentrum-Anwendungen (z. B. DATEV Unternehmen Online)

Bitte führen Sie alle Zahlungen mit alter IBAN bis spätestens 20.07.2023 aus. Der Abruf von Kontoinformationen ist bis 20.07.2023 möglich.

Am 21.07. / 22.07. / 23.07.2023 können keine Zahlungsaufträge entgegengenommen werden.

Bitte ändern Sie am 24.07.2023 die IBAN in den Einstellungen der Service-Rechenzentrum-Anwendung. Bitte beachten Sie ggf. auch eine eventuelle Änderung der Kontenbezeichnung im Kontenplan des Buchhaltungsteils Ihrer Service-Rechenzentrum-Anwendung. Ab dem 24.07.2023 können nur noch Zahlungsaufträge mit neuer IBAN eingereicht werden bzw. Kontoinformationen übertragen werden.

Was ist zu beachten, wenn ich EBICS nutze?

Inlandszahlungen, die bis 24.07.2023 beim Empfänger sein müssen

Zahlungsaufträge müssen am 21.07.2023 bis 15:00 Uhr eingereicht/freigegeben an uns übermittelt worden sein.

Dies betrifft insbesondere Aufträge, die noch zu unterschreiben sind, wie beispielsweise Lohn- und Gehaltszahlungen.

Inlandszahlungen, die ab dem 24.07.2023 beim Empfänger sein müssen

Ab dem 24.07.2023 müssen Sie zunächst in Ihrem Zahlungsverkehrsprogramm (Softwareprodukt, das mit EBICS-Verfahren kommuniziert) die neue IBAN eingerichtet haben. Anschließend kann die Datenübertragung per EBICS-Verfahren erfolgen. Ansonsten erscheint der Fehlerhinweis im Kundenprotokoll (PTK/HAC): „Keine Berechtigung für das Konto“.

Auslandszahlungen (AZV)

Auslandszahlungen mit alter IBAN können nur bis 20.07.2023 eingereicht werden.

Vom 21.07.2023 bis 23.07.2023 ist eine Einreichung nicht möglich!

Ab dem 24.07.2023 müssen Sie zunächst in Ihrem Zahlungsverkehrsprogramm (Softwareprodukt, das mit EBICS kommuniziert) die neue IBAN eingerichtet haben. Anschließend kann die Datenübertragung per EBICS-Verfahren erfolgen. Ansonsten erscheint ein Fehlerhinweis im Kundenprotokoll (PTK/HAC): „Keine Berechtigung für dieses Konto“.

Wir aktualisieren unseren Fragenkatalog für Sie fortlaufend.